
Als unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs bezeichnet man den Gebrauch eines fremden Fahrzeugs gegen den Willen des Berechtigten ohne Zueignungsabsicht. Der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs ist gemäß § 248a StGB ein Vergehen, das nur auf Antrag verfolgt wird. Beispiel: A und B sind angetrunken und haben Lust auf eine keine Spritztour. Da beide ke...
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